Archiv für die Kategorie „Alles über die Einreise in die USA“
Botschaft und Konsulate für die Schweiz
Schweizer Botschaft:
2900 Cathedral Ave. NW
Washington, DC 20008
Phone: 1-202-745-7900
Fax: 1-202-387-2564
Zeiten (Consular Affairs): Mo-Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
An Feiertagen geschlossen.
Konsulate:
New York, NY
Consulate General of Switzerland
633 Third Avenue, 30th Floor
New York, NY 10017-6706
Tel. (212) 599 5700
Fax (212) 599 4266
Los Angeles, CA
CONSULATE GENERAL OF SWITZERLAND IN LOS ANGELES
11766 Wilshire Boulevard Ste 1400, Los Angeles, CA 90025
Tel. (310) 575 1145
Fax
E-Mail: vertretung@los.rep.admin.ch
San Francisco, CA
CONSULATE GENERAL OF SWITZERLAND IN SAN FRANCISCO
456 Montgomery Street, Suite 1500, San Francisco, CA 94104-1233
Tel. 415-788-2272
Fax 415-788-1402
E-Mail: vertretung@sfr.rep.admin.ch
Chicago, IL
CONSULATE GENERAL OF SWITZERLAND IN CHICAGO
Olympia Center, Ste 2301, 737 N Michigan Avenue, Chicago, IL 60611
Tel. 312-915-0061
Fax 312-915-0388
E-Mail: Chancery, Commerce
Houston, TX
CONSULATE GENERAL OF SWITZERLAND IN HOUSTON
Two Allen Center, 1200 Smith St, Suite 1040, Houston, TX 77002
Tel. 713-650-0000
Fax 713-650-1321
E-Mail: vertretung@hou.rep.admin.ch
Atlanta, GA
CONSULATE GENERAL OF SWITZERLAND IN ATLANTA
1275 Peachtree Street N.E., Suite 425, Atlanta, GA 30309-3555
Tel. 404-870-2000
Fax 404-870-2011
Für weitere Information gehen Sie bitte auf folgende Website: http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/nameri/vusa/wasemb.html
Botschaft und Konsulate für Österreich
Österreichische Botschaft:
Ambassador Eva Nowotny, Ph.D
3524 International Court, NW
Washington, DC 20008-3027
Tel: (202) 895-6700
Fax: (202) 895-6750
Consular Section of the Austrian Embassy
3524 International Court, NW
Washington, DC 20008-3027
Tel: (202) 895-6711, 895-6743
Fax: (202) 895-6773
Consular District: Alabama, Arkansas, Delaware, Florida, Georgia, Louisiana, Maryland, Mississippi, North Carolina, Oklahoma, Puerto Rico, South Carolina, Tennessee, Texas, Virginia, West Virginia, US-Virgin-Islands, Commonwealth of the Bahamas
Generalkonsulate:
Chicago, IL
Wrigley Building, Suite 707, 400 N. Michigan Avenue
Chicago, IL 60611
Consular District: Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Michigan, Minnesota, Missouri, Nebraska, North Dakota, Ohio, South Dakota, Wisconsin
Tel: (312) 222-1515 -3
Fax: (312) 222-4113
E-mail: chicago-gk@bmaa.gv.at
Los Angeles, CA
11859 Wilshire Blvd., Suite 501
Los Angeles, CA 90025
Consular District: Alaska, Arizona, California, Colorado, Hawaii, Idaho, Montana, Nevada, New Mexico, Oregon, Utah, Washington, Wyoming, Pacific Islands (under US. Administration)
Tel: (310) 444-9310 -15
Fax: (310) 477-9897
E-mail: los-angeles-gk@bmaa.gv.at
New York, NY
31 East 69th Street
New York, NY 10021
Consular District: Connecticut, Maine, Massachusetts, New Hampshire, New Jersey, New York, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont; Bermudas
Tel: (212) 737-6400
Fax: (212) 772-8926
E-mail: info@austria-ny.org, visa@austria-ny.org, pension@austria-ny.org
Website: www.austria-ny.org
Für weitere Information gehen Sie bitte auf folgende Website: http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/oesterreichische-vertretungen.html
Botschaft und Konsulate für Deutschland
Deutsche Botschaft:
Washington, DC
4645 Reservoir Rd. NW
Tel. 202-298-4360
Generalkonsulate:
New York, NY
871, United Nations Plaza
(1st Avenue Ecke 49th St)
New York, NY 10017
Tel 212-610-9700
Fax 212-610-9702
Chicago, IL
Monroe Bldg, 104 S Michigan Ave
Tel. 312-580-1199
San Francisco, CA
Internat’l. Bldg., 1960 Jackson St.
Tel. 415-775-1061
Los Angeles, CA
6222 Wilshire Blvd.
Tel. 213-930-2703
Miami, FL
100 North Biscayne Boulevard, Suite 2200
Miami, FL 33132-2381
Tel. 305-358-0290
Für weitere Informationen oder Kontaktaufnahme gehen Sie bitte auf folgende Website: http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/01__Botschaft/Washington/00/__Start.html
Sparen Sie jetzt die USA-Einreisegebühr
Wie wir Sie bereits darüber informierten, tritt ab dem 8. September die neue Regelung zur Einreisegebühr in Kraft.
Wer jedoch in absehbarer Zeit in die USA reisen möchte, kann noch vor dem 8. September eine gebührenfreie ESTA-Anmeldung durchführen.
Auch wenn die genauen Reisedaten noch nicht bekannt sind. Hierfür trägt man im ESTA-Formular bei den Reisedaten entsprechend “unknown” ein.
Die Aktualisierung der Reisedaten ist laut dem aktuellen Reisehinweis des Auswärtigen Amts auch nach dem 8. September noch gebührenfrei möglich.
Ab dem 8. September wird bei der ESTA-Anmeldung im Interner eine Gebühr von 14 Dollar fällig. Die Bezahlung kann per Kreditkarte (Master Card, Visa, American Express oder Discover) erfolgen. Außerdem ist die Zahlung mit einer Debitkarte möglich, auf der das Visa- oder Master-Card-Zeichen abgebildet ist.
Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte, zum Beispiel Verwandte oder ein Reisebüro, erfolgen.
Einreisegebühr in die USA ab September
Ab dem 08. September 2010 wird für alle Reisenden, die kein Visum für die Einreise in die USA benötigen, bei der ESTA-Registrierung eine Einreisegebühr in Höhe von 14 USD erhoben. Die Onlineregistrierung ist nach wie vor zwei Jahre gültig und muss nur für jede Reise kurz aktualisiert werden. Diese Aktualisierung ist kostenfrei. Nur Reisende, welche sich neu registrieren oder einen neuen Pass besitzen, werden zur Kasse gebeten.
Zahlbar ist die Einreisegebühr per Kreditkarte. Hierbei werden Master Card, Visa, American Express und Discover akzeptiert. Eine dritte Person darf den ESTA-Antrag im Namen des Reisenden stellen und auch die Zahlung für den Reisenden vornehmen. Erst nach der vollständigen Eingabe der Kreditkartendetails wird die ESTA-Registrierung bearbeitet.
Die US-Regierung will mit den zusätzlichen Einnahmen eine Werbekampagne für Touristen finanzieren. Die Europäische Kommission bedauerte die Einführung der Einreisegebühr, da sie nicht den transatlantischen Tourismus fördere und eine zusätzliche Belastung für die Reisenden darstelle.
Das grüne Einreise-Formular I-94 wird digital
Endlich ist es soweit: das kleine grüne Formular I-94, welches bei jeder Einreise in die USA im Flieger ausgefüllt werden musste, wird digitalisiert. Damit entfällt die lästige Zettelwirtschaft. Das Formular wurde bis dato bei der Einreise in den Reisepass geheftet und bei der Ausreise wieder abgegeben. Dies führte vor allem dann zu Problemen, wenn Reisende das Zurückgeben vergaßen und somit offiziell nie ausgereist waren. Dadurch waren gezielte Kontrollen, ob der eingereiste und ESTA-registrierte Tourist nach spätestens 90 Tagen das Land wieder verlassen hatte, nicht möglich. Der Reisende musste zudem von Deutschland aus das Formular umständlich nachreichen oder hatte Schwierigkeiten bei der nächsten Einreise.
Das ist nun anders und das papierlose Ein- und Ausreisen soll bis Ende des Sommers landesweit möglich sein. Erfolgreiche Pilotversuche wurden bereits auf den Flügen zwischen Auckland und Los Angeles durchgeführt.
Für den Reisenden ändert sich ansonsten nichts: weiterhin ist die ESTA-Registrierung bis spätestens 72 Stunden vor dem Abflug Pflicht. Die erteilte Einreise-Genehmigung gilt für zwei Jahre oder bis der Reisepass abläuft, kann jedoch weiterhin von einem Grenzbeamten bei der Ankunft in den USA revidiert werden.
Neues Formular für Visa-Anträge
Wer zukünftig in die USA fliegen möchte und für seinen Aufenthalt ein Visum benötigt, muss ab dem 1. März ein neues Formular ausfüllen. Vorallem Urlauber und Geschäftsleute, die sich länger als 3 Monate in den Vereinigten Staaten aufhalten, sind davon betroffen. Unabhängig von der Art des Aufenthaltes oder des zu beantragenden Visums, muss der Antragsteller das Formular DS-160 online ausfüllen. Dieses Formular ersetzt die Formulare DS-156, DS-157 und DS-158. Beim Ausfüllen des Formulares wird auf ein präzises Englisch besonders viel Wert gelegt. Andernfalls kann sich die Bearbeitungszeit des Antrages verlängern. Bevor der Antrag elektronisch eingereicht werden kann, muss ein aktuelles Foto hochgeladen werden. Nach dem Absenden des Antrags erhält man eine Bestätigung, die man sich ausdruckt. Anschließend steht ein zusätzliches Gespräch mit einem Konsularbeamten an. Zu diesem “Interview” benötigt man die Bestätigung, den Zahlungsbeleg für die Visumgebühr, den Reisepass, ein Passfoto( welches bestimmte Bedingungen erfüllen muss) und alle eventuell noch relevanten Unterlagen.
Zusätzliche Informationen zum Thema Visum finden Sie unter
http://german.germany.usembassy.gov/visa/files/ds160_informationen.pdf
Achtung! In Heathrow und Manchester wurden die Körperscanner eingeführt
Großbritannien hat in Heathrow und Machester als erster Flughafen die Körperscanner eingeführt.
In Heathrow wurden in Terminal 4 die Scanner installiert, wo die Transatlantikflüge von Delta Airlines, Air France, Air Transat und Continental Airlines abgefertigt werden.
In Manchaster wurden die Scanner in Terminal 2 installiert, wo die Flüge von Delta Airlines, Continental Airlines, US Airways und Virgin Airlines abgefertigt werden.
Bis zum Ende des Monats sollen auch die Terminals 1 und 3 mit den Scannern ausgerüstet werden.
Zur Zeit werden nicht alle Passagiere durch den Scanner geschleust.Wer nach der Standardkontrolle dazu aufgefordert wird muß sich durchleuchten lassen.
Die Überprüfung der Fotos erfolgt durch Mitarbeiter in einem seperaten Raum.
Wer sich der Aufforderung durch den Scanner zu gehen weigert, darf das Flugzeug nicht betreten
H1N1- Impfung für Einreise in die USA Pflicht?
US-Präsident Barack Obama hat aufrgund der zunehmenden Ausbreitung des Schweinegrippe-Virus den Notstand ausgerufen. Einigen Deutschen Radiohörern nach, wurde im Radio die Nachricht übermittelt, dass die H1N1-Impfung für die Einreise in die USA zur Pflichtimpfung geworden ist! Doch kein Grund zur Sorge, denn dies war eine Fehlmeldung. Laut dem US – Generalkonsulat verlangen die Vereinigten Staaten weiterhin keine Impfung oder jegliche Kontrollen auf Krankheitssymptome am Airport, berichtete die TRAVEL ONE aus Frankfurt. Die Ausrufung des Notstandes durch Barack Obama war eine reine Vorsichtsmaßnahme und sollte lediglich bei weiterer Ausbreitung der Krankheit für eine schnellere Reaktion seitens der Behörden sorgen.
Bislang sind in den USA rund 1.000 Menschen durch die Schweinegrippe umgekommen. Eine Impfung ist zwar nicht Plicht, aber immer einer Überlegung wert.
Weitere Informationen zur Schweinegrippe und Tipps zur Vorsorge finden sie unter www.a-h1n1-schweinegrippe.de .















