Archiv für 11. März 2009
Reiserücktrittversicherung über Kreditkarte nicht immer ausreichend
Eine Reiserücktrittversicherung ist nicht verkehrt. Kreditkartenanbieter bieten Ihre Kunden diesen Schutz als Inklusivlösung an. Diese gewähren jedoch nicht in jedem Fall den vollen Rundumschutz. “Häufig greift der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde”, sagte Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den Verträgen der Versicherer werden jeweils unterschiedliche Rücktrittsgründe und damit Leistungs-voraussetzungen festgelegt. Versicherte Rücktrittsgründe sind mal mehr, mal weniger in den allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten. Die Bedingungen können bei jedem Kreditkarten-anbieter anders sein. Eine seperate Police bietet häufig mehr Schutz. Jüngst hat die Stiftung Warentest Reiserücktrittversicherungen auf den Prüfstand gestellt. Nur wenige haben die Note “gut” erhalten. Der Tarif der Elvia ist mit einer 1,8 ganz vorn dabei.
Bargeld an Bord nutzlos
Wie American Airlines bereits im Februar angekündigt hat, wird mit dem Start der Sommersaison kein Bargeld mehr an Bord angenommen. Dies gilt nur auf Flügen innerhalb der USA und nach Kanada. Kopfhörer, Snacks und alkoholische Getränke lassen sich dann nur noch per Kreditkarte bezahlen. United Airlines wird ebenfalls ab dem 23. März bei Flügen innerhalb der USA, auf Flügen von und nach Kanada, Mexiko, Zentralamerika und der Karibik auf Kreditkartenzahlung umstellen. Hingegen akzeptiert die regionale Tocher United Express ausschließlich Bargeld. Es bietet sich an Bargeld und Kreditkarte parat zu haben.



















